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Barleben / Kitakosten: Kommunalaufsicht hebt eigene Verfügung auf, nimmt aber Gemeinderat in die Pflicht

In der Diskussion um die Erhöhung der Kitakostenbeiträge hat die Kommunalaufsicht nun eine Entscheidung getroffen. 

Nachdem Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff auf Beschluss des Gemeinderates vom 15.05.2017 noch am selben Tag fristgerecht Widerspruch gegen die Verfügung der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde eingelegt hatte, wurde die Verfügung nun durch die Aufsichtsbehörde selbst wieder aufgehoben. In einer erneuten Bewertung kommt die Kommunalaufsicht zu dem Ergebnis, dass die am 13.04.2017 erlassene Verfügung mit der Androhung eines Ersatzbeschlusses für den Fall, dass der Gemeinderat die Erhöhung der Elternbeiträge auf 40 Prozent nicht beschließt, unverhältnismäßig und "...unter Berücksichtigung des hohen Gutes des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes zwar geeignet und erforderlich, aber nicht angemessen" war.

Die am 15.05.2017 beschlossene Kitakostenbeitragssatzung mit einem Beitragssatz von durchschnittlich 30 Prozent der umlagefähigen Kosten ist nun schnellstmöglich zu veröffentlichen.

Wegen dieses Beschlusses, der auf Antrag der CDU-Fraktion herbeigeführt wurde, jedoch ohne dass die Fraktion einen nachhaltigen Vorschlag zur Gegenfinanzierung lieferte, entsteht der Gemeinde ein immenser finanzieller Schaden. Alleine im ersten Halbjahr 2017 beläuft sich das Defizit auf rund 174.000 Euro. Denn das durch den Gemeinderat am 28.01.2016 beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept der Gemeinde Barleben sieht seit Beginn 2017 einen Elternbeitrag von 40 Prozent vor. Mit dem jetzt gefassten Beschluss, die Elternbeiträge nur auf 30 Prozent zu erhöhen, belaufen sich die Mindereinnahmen ab dem zweiten Halbjahr 2017 bis 2023 auf insgesamt rund 1,7 Millionen Euro.

Darauf weist auch die Kommunalaufsicht hin und macht deutlich, dass es jetzt "wichtigste Aufgabe" ist, Ersatzmaßnahmen zu finden, die das entstehende Defizit ausgleichen. Die Aufsichtsbehörde nimmt dabei den Gemeinderat in die Pflicht. Ein Gemeinderat, der im Rahmen seiner kommunalen Selbstverwaltung eine "Entscheidung zugunsten einer bestimmten Bevölkerungsgruppe" trifft, ist verpflichtet, auch die nötigen Gegenfinanzierungsentscheidungen" zu treffen. Es wird erwartet, dass der "Gemeinderat seiner Verantwortung gerecht" wird und die "Gemeinde nicht der Gefahr aussetzt", im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung weder dringende Investitionen wie Stark III-Projekte (Ersatzneubau Kinderkrippe Barleben, Umbau/Sanierung Kindergarten und Hort Barleben, Umbau und Erweiterung Kindertagesstätte Meitzendorf) noch die ohnehin geringen freiwilligen Leistungen vornehmen zu können.

Abschließend will die Kommunalaufsicht grundsätzlich klargestellt wissen, dass die vom Gemeinderat am 15.05.2017 abgelehnte Erhöhung der Kitabeiträge auf 40 Prozent im Vergleich mit anderen kreisangehörigen Gemeinden nicht als unangemessen zu betrachten ist, und dass allein die Tatsache, dass aufgrund finanzieller Spielräume der Gemeinde die Benutzungsgebühren in der Vergangenheit unterdurchschnittlich niedrig und somit sehr kinderfreundlich waren, nicht die Behauptung der unangemessenen Belastung rechtfertige.